Google Ads – Die Sache mit dem Marken- und Wettbewerbsrecht
Ein Leben ohne Internet - für viele nicht mehr vorstellbar. Im Jahr 2021 lag die Nutzung des Internets in Deutschland bei 66,6 Millionen Nutzer. Die Fülle an Suchanfragen ist kaum vorstellbar. Allein im Jahr 2016 wurden 3,2 Mrd. Suchanfragen über die Suchmaschine Google gestellt. So verwundert es nicht, dass immer mehr Unternehmen die Dienste von Google in Anspruch nehmen. Es stellt sich die Frage inwieweit die Nutzung von geschützten Begriffen von Wettbewerbern erlaubt ist und welche Kriterien zur Haftung nach dem Marken- und Wettbewerbsrecht gelten.