Allgemeine Geschäftsbedingungen

der MARCIS GmbH

§1 Geltungsbereich

  1. MARCIS GmbH – nachfolgend: die Agentur – erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für künftige Geschäftsbeziehungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  3. Die Ausführung von Leistungen durch die Agentur bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen der Kunden.

§2 Auftragserteilung und –annahme

  1. Die in Broschüren, Flyern, Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften genannten Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Die Agentur gibt nach Aufforderung des Kunden ein Vertragsangebot ab. Die Agentur hält sich vier Wochen an dieses Vertragsangebot gebunden.
  2. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des vollständigen Vertragsangebotes durch den Kunden zustande. Änderungen und/oder Ergänzungen oder die verspätete Annahme des Vertragsangebotes sowie Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als neues Angebot des Kunden. In diesen Fällen kommt der Vertrag mit der schriftlichen Annahme durch die Agentur zustande.
  3. Die Agentur behält sich die Verbesserungen oder Änderungen ihrer vertraglich vereinbarten Leistungen vor, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.

§3 Preise und Zahlung

  1. Alle von der Agentur genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die in den Preislisten genannten Preise sind unverbindlich. Es gilt der vertraglich vereinbarte Preis.
  2. Die schriftliche Termin- und Preiszusage bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt lediglich als unverbindlicher Richttermin-/Richtpreis, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können.
  3. Eventuell anfallende Kosten für Nebenleistungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wurde.
  4. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
    • des Vorlegens von Daten durch den Kunden in nicht digitalisierter Form,
    • notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
    • der Durchführung des Lizenzmanagements,
    • in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlicher Prüfungen.
  1. Die Zahlungen werden nach Erhalt der Rechnung fällig und sind vom Kunden bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Zur Wahrung der Frist muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto der Agentur gutgeschrieben sein. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Agentur ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,00% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Agentur behält sich den Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor. Der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nach Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung keine Zahlungen leistet.
  2. Die Agentur ist im Verzugsfall weiter berechtigt, die Leistungen einzustellen und den Zugang des Kunden zu seinem virtuellen Server und/oder sonstigen Systemen und Daten bis zum Eingang des fälligen Betrages zu sperren. Der Kunde bleibt auch für die Zeit der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
  3. Mit Forderungen der Agentur kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die Agentur ist ausgeschlossen.

§4 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

  1. Die Vereinbarung von Lieferterminen oder -fristen bedarf der Schriftform. Der Schriftform genügt ein Fax oder E-Mail. Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
  2. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der eigenen rechtzeitigen Selbstbelieferung der Agentur. Ist die Leistungsverzögerung auf Dritte zurückzuführen, wird die Agentur den Kunden unverzüglich von der Verzögerung in Kenntnis setzen. Ist die Erbringung einer Leistung durch den Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
  3. Bei Verzögerungen infolge von:
    • Veränderungen der Anforderungen durch den Kunden,
    • unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung des Kunden (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie der Agentur nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
    • Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller, Druckerzeugnisse der beauftragten Druckereien), verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
  1. Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden, die nicht nur geringfügig sind, verlieren die im Vertrag vereinbarten Termine und Fristen ihre Gültigkeit. Der durch die Änderungen und/oder Ergänzungen entstehende Mehraufwand wird von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt.

§5 Abnahme

  1. Die Agentur teilt dem Kunden mit, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht ist und abgenommen werden kann. Der Kunde ist nach Zugang der Fertigstellungserklärung verpflichtet, die vertragsgegenständliche Leistung unverzüglich abzunehmen.
  2. Die von der Agentur erbrachten Leistungen gelten ohne ausdrückliche Erklärung als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Kunde
    • innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Fertigstellungserklärung keine Abnahmeerklärung abgibt und sich auch sonst nicht äußert,
    • die von der Agentur erstellten Marketing- und Werbemaßnahmen Dritten zugänglich macht oder die Agentur damit beauftragt.
  1. Die vorgenannte Fiktion der Abnahme greift nicht ein, wenn die Leistung der Agentur mit nicht nur unwesentlichen Mängeln behaftet ist und der Kunde die Agentur schriftlich – E-Mail ist ausreichend – Mitteilung über diese Mängel gemacht hat.

§6 Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die notwendigen Daten rechtzeitig und in der für die geplanten Marketing- und Werbemaßnahmen geeigneten Form zur Verfügung zu stellen. Hierunter fällt insbesondere die Verpflichtung, die zur Durchführung der beauftragten Leistungen notwendigen Inhalte und Materialien, wie z.B. Texte, Bilder, Style-Guides oder CD-Manuals in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.
  2. Soweit die Agentur dem Kunden Entwürfe, Muster und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe, Muster und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, wenn der Agentur bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche – E-Mail ist ausreichend – Korrekturaufforderung zugeht.
  3. Für den Fall, dass die Agentur Leistungen am Geschäftssitz des Kunden erbringt, obliegt es dem Kunden, die notwendigen verkehrstypischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen zu schaffen. Hierzu gehört insbesondere der ungehinderte Zutritt zu den aufgestellten Geräten, zu Stromanschlüssen, zu Daten- und Netzwerkleitungen, Telefonen, Datenfernübertragungseinrichtungen und anderen zur Leistungserbringung notwendigen Funktionen.
  4. Der Kunde ist weiterhin für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter verantwortlich. Die Kompetenz sollte sich hierbei auf den fachlichen, technischen sowie marketingstrategischen Bereich erstrecken und die jeweils notwendige Entscheidungsbefugnis beinhalten.
  5. Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere für den Bestand stabiler Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.
  6. Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgten Zweck seiner Internet-Präsenzen und seines Werbeauftritts nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (z.B. Namens-, Urheber- oder Datenschutzrechte) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seines Auftritts keine Gewalt verherrlichenden oder Volksverhetzenden Inhalte darzustellen, nicht zu Straftaten aufzurufen oder Anleitungen hierfür darzustellen. Gleiches gilt für die Versendung von E-Mails und Direktmailings.
  7. Der Kunde darf keine Daten versenden oder auf einem Datenträger der Agentur speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit (z.B. Viren), Größe oder Vervielfältigung (z.B. Spamm) geeignet sind, den Bestand oder Betrieb des Servers oder Datennetzes der Agentur zu gefährden.
  8. Die Agentur ist bei einem Verstoß des Kunden gegen die oben genannten Verbote und unter Ausschluss von eventuellen Schadensersatzansprüchen des Kunden berechtigt,
    • die Webseiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen,
    • den Zugang des Kunden zu seinem virtuellen Server, Internet-Seiten und/oder E-Mail-Accounts sofort zu sperren, und/oder
    • den Vertrag fristlos zu kündigen.

Die Agentur übernimmt hier keine Prüfungspflicht.

  1. Bei Verstoß der Marketing- und Werbemaßnahmen des Kunden und/oder seiner Internet-Seiten und/oder der vom Kunden reservierten und/oder genutzten Domains und/oder seines E-Mail-Verkehrs gegen die genannten Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter, haftet der Kunde gegenüber der Agentur auf Ersatz aller der Agentur hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, insbesondere auch des Vermögensschadens.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zu der vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung behält sich die Agentur das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.
  2. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Agentur – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurücktreten und die erbrachte Leistung heraus verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, im Eigentum der Agentur befindliche Sachen zu verpfänden oder zu übereignen.
  3. Der Kunde verpflichtet sich, einen Zugriff Dritter, etwa im Fall der Pfändung, sowie sonstige Beschädigungen oder die Vernichtung der von der Agentur erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzüglich der Agentur mitzuteilen.

§8 Urheberrechte und Referenznachweise

  1. Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen ist die Agentur. Alle Entwürfe der Agentur sowie von der Agentur erstellte Werke sind urheberrechtlich geschützt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge der Kunden begründen kein Miturheberrecht. Die Kunden sind verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Dies gilt insbesondere für die in oder auf den Werken angebrachten Hinweise auf den Urheber.
  2. Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Kunden wird individualvertraglich vereinbart. Der Kunde ist ausschließlich zur individualvertraglich eingeräumten Verwertung und Nutzung berechtigt. Jede darüber hinausgehende Verwertung und Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  3. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Logos zu verwenden sowie Links zu setzen. Einzelheiten bleiben einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien vorbehalten.

§9 Geheimhaltungspflicht

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen über den Vertragsgegenstand oder im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand stehende Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien.
  2. Der Kunde wird seine Mitarbeiter über die Geheimhaltungsverpflichtung die Agentur informieren und zur Einhaltung verpflichten. Ein durch die Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Kunden oder dessen Mitarbeiter entstehender Schaden ist vom Kunden zu ersetzen.

§10 Rechte Dritter

  1. Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte weder gegen gesetzliche Verbote noch gegen die guten Sitten verstoßen, sowie dass durch die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt werden.
  2. Der Kunde stellt die Agentur auf erstes schriftliches Anfordern von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung der vorstehenden Pflichten frei. Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist die Agentur berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für die sich aus der Verletzung der vorgenannten Pflichten ergebenden direkten und indirekten Schäden, insbesondere auch des Vermögensschadens.
  3. Die Agentur wird den Kunden gegen Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch die Agentur hergeleitet werden und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn
    • der Kunde die Agentur von solchen Ansprüchen unverzüglich benachrichtigt hat, und
    • der Agentur alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

Vorgenannte Verpflichtungen der Agentur entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass die von der Agentur erbrachte Leistung vom Kunden oder von Dritten verändert wurde.

  1. Die Agentur steht dafür ein, dass sämtliche ihrer vertragsgegenständlichen Leistungen bei der vorgesehenen Anwendung nicht gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen, insbesondere nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

§11 Gewährleistung

  1. Die Agentur leistet dafür Gewähr, dass die Leistungen und Produkte der Agentur den zwischen den Vertragsparteien jeweils vereinbarten Vorgaben entsprechen und nicht mit Mängeln behaftet sind.
  2. Die Agentur behält sich zunächst vor, nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
  3. Die Agentur behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden eine korrigierte Leistung zur Verfügung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Werklohn und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Agentur Arglist vorgeworfen werden kann.
  5. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware oder Abnahme der Leistung gegenüber der Agentur schriftlich – E-Mail ist ausreichend – anzuzeigen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die Beweislast für das Vorliegen des Mangels, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr und beginnt mit der Abnahme der Leistung. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von der Agentur durchgeführten Änderungen, Ergänzungen, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Garantien im Rechtssinne werden von der Agentur nicht übernommen. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§12 Haftung

  1. Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben. Im letzteren Fall ist die Haftung der Agentur auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Die Haftung für einen Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (z.B. durch Sicherungskopien) eingetreten wäre. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nicht. Die Haftung für Personenschäden nach dem Produkthaftungsgesetz und im Falle von Arglist bleibt unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Haftung der Agentur auf Grund des Verschuldens eines ihrer Erfüllungsgehilfen oder ihrer gesetzlichen Vertreter.
  3. Der Einwand des Mitverschuldens des Kunden bleibt die Agentur unbenommen. Für die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften gemachten Angaben sowie die Richtigkeit der technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.

§13 Kündigung

  1. Es gelten die im jeweiligen Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in einem Verstoß gegen § 8 – Urheberrechte und Referenznachweise – durch den Kunden und in dem Umstand, dass der Kunde mit der Zahlung der fälligen Vergütung mehr als einen Monat in Verzug gerät.
  3. Falls über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieser in die Liquidation geht, erlischt ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht, ohne besondere Kündigung, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens beziehungsweise von der Anordnung der Liquidation an. Der Kunde behält das Recht, seinerseits abgeschlossene Verträge zu erfüllen und bestehende Aufträge innerhalb einer zwischen den Parteien zu vereinbarenden Frist zu erfüllen.

§14 Mitteilungen

  1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
  2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Vertragspartner stammend.
  3. Eine E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis für die gewöhnliche Vertragsabwicklung und für den Fall, dass dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Dem Schriftlichkeitserfordernis genügt eine E-Mail ausdrücklich nicht, im Rahmen von Kündigungserklärungen oder Maßnahmen zur Einleitung oder Durchführung eines Schiedsverfahrens.

§15 Datenschutz und Datensicherheit

  1. Die Agentur speichert und nutzt die Daten des Kunden (z.B. Adresse, Bankverbindung) zur Vertragsanbahnung, zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung sowie zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung.
  2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet besteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.
  3. Die Agentur gestaltet ihre Arbeitsabläufe derart, dass diese den Anforderungen des Datenschutzes, insbesondere denen des §9 BDSG, entsprechen. Dazu gehören technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Kundendaten vor Missbrauch und Verlust.

§16 Schlussbestimmungen

  1. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Abänderung des Schriftformerfordernisses.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Stuttgart. Erfüllungsort ist Stuttgart.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Stuttgart, im Juni 2021